Bildungspolitik
Änderung im Schulgesetz Baden-Württemberg
Die geplante Schulgesetzänderung in Baden-Württemberg zur Vorverlegung des Einschulungsstichtags ist am 16. März 2020 vom Landtag beschlossen worden.
Die Vorverlegung des Stichtags soll schrittweise vom 30.09. auf den 30.06. vorverlegt werden. Beginn ist das Schuljahr 2020/21. Die Umsetzung wird dann in drei Jahren vollzogen sein.
Es gibt Befürchtungen, dass die Eltern ihre Kinder nun länger in den Kindertageseinrichtungen belassen und sich die dort schon vorhandenen Engpässe weiter verschärfen werden. Diese Entwicklung gilt es nun zu beobachten.